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Geflügelgrippe - Was Du jetzt beachten musst!

Wenn tote Wildvögel aufgefunden werden, geht alles meist ganz schnell... Aber was bedeutet das konkret für Dich und Deine Tiere? Wir helfen Dir, dass Du dich im Dschungel der Vorschriften zurecht findest!

Warum die Geflügelgrippe uns alle betrifft 

Die Geflügelgrippe, offiziell aviäre Influenza, zeigt immer wieder, wie verwundbar wir sind, wenn wir uns und unsere Tiere nicht schützen. Für jeden, der Hühner, Wachteln oder anderes Geflügel sein Herz geschenkt hat, bedeutet das: Wir müssen wachsam sein, vorsorgend und verantwortungsbewusst. 

Das Friedrich-Loeffler-Institut zählt allein 2025 schon mehrere Ausbrüche des hochpathogenen Virus H5N1 bei Geflügel in Deutschland. Friedrich-Loeffler-Institut 
Wildvögel, insbesondere Zugvögel und Wasservögel, gelten als natürliche Wirte – sie zeigen oft keine schweren Symptome, bringen das Virus aber in neue Regionen. Für deine Tiere kann das schnell dramatische Folgen haben. Und eine korrekte Herangehensweise ist auch für Dich wichtig! Denn einige Influenza-Viren können auch auf den Menschen übergehen.

Deswegen ist dieses Thema nicht nur für große Betriebe wichtig. Auch bei einer kleinen Hobbyhaltung kann der kleinste Fehler zur Katastrophe führen. Und gerade weil dein Vertrauen und deine Fürsorge zählen – hier, in deinem eigenen Stückchen Paradies – solltest du jetzt aufmerksam sein. 

Die rechtlichen Fundamente — Dein Rahmen, deine Verantwortung

Du liebst deine Tiere – und das Gesetz sagt: Du trägst Verantwortung. Aber nicht nur moralisch, sondern ganz konkret rechtlich. Wir möchten dir die Gesetze erklären, damit du mit Herz und Verstand handeln kannst.

Tierseuchengesetz & Geflügelpest-Verordnung: Fundament der Bekämpfung

Das Tierseuchengesetz (TierSG) bildet die nationale Grundlage, auf der alle Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ruhen. Dieses Gesetz erlaubt den Behörden, Vorkehrungen zu treffen, wenn Seuchen drohen oder ausbrechen.

Aus dem Tierseuchengesetz leitet sich konkret die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest(GeflPestSchV) ab. In ihr findest du Regelungen wie:

  • Wann eine Stall- oder Aufstallpflicht verfügen werden kann.
  • Welche Melde- und Dokumentationspflichten gelten (etwa bei Tierbewegungen).
  • Dass Schutzimpfungen gegen Geflügelpest unter bestimmten Bedingungen verboten sind. 
  • Weitere allgemeine Schutzmaßnahmen (§ 6). 

Die GeflPestSchV ist also deine Leitlinie – und du musst dich an sie halten.
Wenn Du Dich zu dem Thema nochmal ganz in Ruhe offline belesen möchtest, auch mit Blick auf "Wie sollte/muss Dein Stall jetzt aufgebaut sein? Was musst Du wie umrüsten?", dann schau gerne in mein Buch "Hilfe meine Hühner müssen im Stall bleiben - Über 50 Ideen gegen Stress und Langeweile bei Stallpflicht".


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Meldepflicht und Dokumentation für Deine Wachteln und Hühner

Wenn du Geflügel hältst, gilt: Jedes Tier zählt – du musst es melden. Das umfasst Hühner, Wachteln, Puten, Enten etc. In manchen Bundesländern ist die Meldung schon ab dem ersten Tier Pflicht. 
Die Meldepflicht in Niedersachsen beispielsweise zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse beruht auf § 20 Tiergesundheitsgesetz i.V.m. § 14 Abs. 2 Nds. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) bzw. §§ 1, 7 Bremisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (BremAGTierGesG) sowie der Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das jeweilige Beitragsjahr. 
Neben der Meldepflicht zur jeweiligen Tierseuchenkasse besteht zusätzlich die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde gemäß Viehverkehrsverordnung. Hierfür setze Dich bitte am besten mit Deinem zuständigen Veterinäramt in Verbindung. 

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Grundsätzlich gilt es zu melden:

  • Name, Anschrift und Standort des Halters
  • Haltungsart, Nutzungsart
  • Bestandsgröße, Tierbewegungen (Zu- und Abgänge)
  • Herkunft und Ziel bei Tierverkäufen oder -transporten

Wenn du mehr als 100 Tiere hältst, kommen zusätzliche Dokumentationspflichten ins Spiel: Verendete Stücke (so werden die Tiere in diesem Zusammenhang fachlich korrekt benannt), bei mehr als 1.000 Tiere zusätzlich die gelegten Eier, etc. Diese Aufzeichnungen musst du mindestens drei Jahre aufbewahren. Wenn amtlich Seuchenbekämpfungsmaßnahmen nötig werden, hängt vieles davon ab, wie zuverlässig du diese Dokumentation geführt hast.

Im Gesetzestext heißt es konkret:

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) (GeflPestSchV)
Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen 


(1) Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält. § 26 Absatz 1 Satz 2 der Viehverkehrsverordnung gilt entsprechend.


(2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
1.im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
3. für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
4. für den Fall, dass mehr als 1 000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes,
5. im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich
a) die Anzahl und
b) die Kennzeichnung des Geflügels.

Stallpflicht, Sperrzonen und Bewegungsbeschränkungen - Auf was Du bei Geflügelpest alles achten musst um Deine Hühner und Wachteln zu sichern

Eine der wohl einschneidendsten Maßnahmen: Stallpflicht (oder Aufstallpflicht). Wenn das Virus in Wildvögeln nachgewiesen wird, können Behörden erlassen, dass sämtliches Hausgeflügel besonders untergebracht wird. Dabei ist es aber rechtlich NICHT so, dass es zwingend wirklich eine Stallpflicht sein muss. Auch wenn das gerne und viel so verbreitet wird, meist sicherlich kargem Halbwissen geschuldet.
Die GeflPestSchV sagt klar: 

§ 13 Aufstallung

(1) Die zuständige Behörde ordnet eine Aufstallung des Geflügels
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),an, soweit dies auf der Grundlage einer Risikobewertung nach Maßgabe des Absatzes 2 zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich ist. Dabei kann sie für bestimmte Haltungen oder Örtlichkeiten Ausnahmen vorsehen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen und sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend vermieden wird. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25mm aufweisen. 


Also kurz und knackig: Es ist am aller wichtigsten sicherzustellen, dass Deine Wachteln und Hühner keinen Kontakt zu Wildvögeln haben!

Rund um einen Ausbruch werden oft Sperr- und Beobachtungszonen eingerichtet:

  • Schutzzone (z. B. 3 km Radius) um den Ausbruchsbetrieb
  • Überwachungszone (z. B. 10 km oder mehr)
  • Innerhalb dieser Zonen gelten zusätzliche Verbote: Kein Transport von Geflügel, Eiern oder Einstreu ohne behördliche Genehmigung. 


Zusätzlich können von den Bundesländern Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet werden. Tatsächlich auch für kleine Hobbybestände.


Aber es gibt doch eine Impfungen gegen die Geflügelpest?! Richtig! Und die ist verboten!

§8 der GeflPestSchV besagt ganz klar, dass in der Regel die Impfung gegen das Virus verboten ist. Übrigens genauso wie der Versuch, die Erkrankung zu heilen:

§ 8 Schutzimpfungen und Heilversuche

(1) Schutzimpfungen gegen die Geflügelpest und die niedrigpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7 sind, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4, verboten. Heilversuche sind verboten.
(2) Die zuständige Behörde kann

1. Ausnahmen von Absatz 1 für wissenschaftliche Zwecke genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen,

2. Schutzimpfungen gegen die Geflügelpest oder die niedrigpathogene aviäre Influenza anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. 

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Grenzen und Strafen: Was droht bei Missachtung der Vorschriften bei Geflügelpest?

Es können sich also aus der Situation eine Vielzahl von Verpflichtungen (Unterbringung, Meldepflichten, Futter und Wasser ohne Kontakt zu Wildvögeln usw.) und von Verboten (Heilversuche, Impfung uvm.) ergeben. 

Wenn du gesetzliche Verpflichtungen ignorierst, kann das teuer und dramatisch werden:

  • Bußgelder durch das Veterinäramt
  • Anordnungen zur Abtötung deines Bestands
  • Verpflichtung zur kostenpflichtigen Entsorgung
  • Verlust von Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen, wenn du im Vorfeld nicht korrekt gemeldet hattest
  • mögliche strafrechtliche Folgen, wenn nachgewiesen wird, dass Fahrlässigkeit zur Seuchenausbreitung beigetragen hat

Wenn du also in einer Geflügelpest-Zone wohnst und Tiere hältst: Behandle das Gesetz nicht als lästige Pflicht, sondern als Schutznetz – für dich und deine Tiere. Und gerne erwähne ich an dieser Stelle, dass viele Stellen, sei es Veterinäramt, Tierseuchenkasse und Co. erfahrungsgemäß wirklich ausgesprochen freundlich und hilfsbereit auch für Nachfragen zur Verfügung stehen. 


Eine stressige Zeit für deine Tiere – Raum, Wohlbefinden, Gesundheit

Wachteln haben den großen Vorteil, dass sie meist ohnehin rechtskonform untergebracht sind, weil sie eh keinen Regen und keinen Wind vertragen und gefühlt jedes Raubtier als Fressfeind haben. Für Hühner allerdings kann die Aufstallung eine sehr große Veränderung mitbringen, die meist mit Stress einhergeht. 


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Die Kunst des Raums: Wie viel Platz braucht ein Vogel, um sich frei zu fühlen?

Das Tierschutzrecht legt oft keine starren Quadratmeterzahlen für Hobbyhaltungen fest. Aber wissenschaftliche Empfehlungen und Gutachten geben dir Orientierung, damit deine Tiere nicht nur existieren, sondern gedeihen.

Für Wachteln existiert ein konkretes, fachlich fundiertes Gutachten aus Baden-Württemberg: Anforderungen an eine tierschutzgerechte Wachtelhaltung. Es definiert:

  • für Wachteln bis 14 Tage: max. 24 Tiere pro m² (≈ 416,7 cm² pro Tier)
  • bis 35 Tage: max. 12 Tiere pro m² (≈ 833 cm² pro Tier)
  • älter als 35 Tage: max. 6 Tiere pro m² (≈ 1.666,7 cm² pro Tier)

Diese Werte beziehen sich auf freie Fläche, also Platz, der nicht durch Futtertröge, Wände oder sonstige Einbauten eingeschränkt ist. Das Gutachten ist zwar keine gesetzliche Vorschrift, aber eine sehr gute Empfehlung, um dem Tierschutz gerecht zu werden.
Unsere Empfehlung ist dabei definitiv eine andere! Wir empfehlen bei ausgewachsenen Wachteln maximal die Hälfte an Tieren pro Quadratmeter.

Für Hühner hängen die Angaben stark vom Haltungssystem ab – Bodenhaltung, Volierenhaltung oder Freilandhaltung. In der kommerziellen Haltung sprechen wir z. B. von 6-9 Hennen pro m² Stallfläche. Und 6 Hühner pro Quadratmeter Stallfläche ist dabei schon bio. In der Hobbyhaltung gilt: lieber großzügiger planen als zu knapp. Aneinanderhängende Nester, Sitzstangen, Platz zum Scharren und Ausruhen – das alles brauchst du zusätzlich zum Bewegungsraum. Den Bewegungsbereich kannst Du vor allem in der Vertikalen so richtig spannend gestalten. Und das wird viel zu oft vernachlässigt. Denn unabhängig von der Stallpflicht lieben Deine Tiere einen spannenden Alltag! 


Das wichtigste gegen Stress sind gute Beschäftigungsideen für Wachteln und Hühner

Die findest Du in meinem Buch  
Hilfe meine Hühner müssen im Stall bleiben - Auch für Wachteln! Damit rockt Ihr mit Sicherheit jede Stallpflicht. Zu wenig Beschäftigung kann tatsächlich fatale Folgen haben. Beispiele können Aggressivität, Federpicken oder Verhaltensanomalien bis hin zu Stoffwechselstörungen sein.



Wachteln Hühner Geflügelpest Geflügelgrippe Stallpflicht Aufstallung Beschäftigung rechtliche Bestimmungen Buch Anne Baresch

Weitere wichtige Ergänzungen zur Stallpflicht bei Geflügelpest

Wenn dein Geflügel drinnen bleibt, dürfen keine Qualitäten verloren gehen:

  • Tageslicht ist essenziell – idealerweise Fenster oder eine Birdlamp, die flackerfreies UV-Licht abgibt
  • Lüftung ohne Zugluft: Frische Luft ist notwendig, aber Zugluft auf die Tiere kann schaden.
  • Sitzstangen, Nester, Rückzugsmöglichkeiten schaffen Strukturen, die geistige Gesundheit fördern.
  • Sauberkeit: Zu hohe Staub- oder Ammoniakbelastung durch Kot kann die Atemwege belasten — regelmäßiger Mistabbau und gute Einstreu helfen.


Auch im Notfall (bei Stallpflicht) soll kein Tier das Gefühl haben, in einer Box gefangen zu sein. 

Was du jetzt bei Geflügelpest konkret tun kannst

Worte helfen wenig, wenn du nicht ins Handeln kommst. Hier sind konkrete Schritte für dich, die einen liebevollen Alltag und Klarheit kombinieren.

Dein tägliches Stallritual: Beobachten mit Hingabe

  • Kontrolliere deine Tiere morgens und abends: Sind sie munter? Atmen sie ruhig? Haben sie Ausfluss, Apathie oder verringerte Futteraufnahme?
  • Führe ein Stalltagebuch: Datum, Tierzahlen, Auffälligkeiten, Futter‐ und Wasserverbrauch.
  • Notiere Ein- und Abgänge – auch kleine Bewegungen zählen
  • Wenn ungewöhnlich viele Tiere sterben (z. B. > 2 % des Bestands) – horche auf. Rechtsgrundlage: ab 2 % bei mehr als 100 Tieren muss eine Ursachenanalyse gemacht werden.

Durch das intensive Beobachten entdeckst du früh Warnzeichen – bevor es zu spät ist.

Sofortmaßnahmen bei Seuchenlage

Wenn die Behörden eine Stallpflicht anordnen:

  1. Schließe Ausläufe und öffne Zugänge zum Stall (so die Haltungsstruktur es zulässt).
  2. Sicherer Futter- und Wasserbereich: Tröge und Tränken müssen sicher vor Wildvögeln aufgestellt werden.
  3. Zutrittskontrolle: Am besten nur eine oder zwei bewusst festgelegte Person(en) betreut das Geflügel – mit sauberer Kleidung, festen Stiefeln, Handschuhen. Ggf. arbeite mit Schutzkleidung. Besonders Schuhüberzieher sind empfehlenswert. 
  4. Hygieneschleusen einrichten: vor dem Eintritt desinfizieren, Stiefelwechsel, Rein/Schmutz-Weg strikt trennen.
  5. Werkzeuge, Eimer, Schläuche: nur im Bestand verwenden und/oder vorher reinigen & desinfizieren.
  6. Entferne alles, was Wildvögel anzieht: Futterreste, offene Wasserstellen, Brutmöglichkeiten.
  7. Abfall strikt trennen: Kot, tote Tiere, benutzte Materialien – getrennt und gesichert lagern.

Wenn dir der Ausbruch zu nahe kommt, nimm deinen Plan vorweg und beginne bereits präventiv. Das mindert Stress und Risiken erheblich.

Umgang mit Kranken oder toten Tieren

Wenn Tiere krank wirken:

  • Nicht berühren ohne Schutzkleidung (Overalls, Handschuhe, ggf. Mundschutz).
  • Sofort melden: Uneindeutige Todesfälle oder Krankheiten sind meldepflichtig – bevor du drüber nachdenkst.
  • Tote Tiere: nicht einfach wegtun. In der Regel ordnet das Veterinäramt die sichere Beseitigung (Verbrennung, spezialisierter Entsorgungsweg).
  • Bewahre tote Tiere abseits vom Stall auf, bis Anweisungen vorliegen. Du kannst sie, um sie vor Verwesung zu schützen, auch einfrieren. 

Versorgung von Eiern und Fleisch

  • Wenn deine Tiere gesund sind und keine amtliche Sperre vorliegt, dürfen Eier weiter verwendet werden – mit guter hygienischer Küchenpraxis (durchgaren etc.).
  • Fleisch von infizierten oder angeordnet tödlich gemachten Tieren darf nicht in den Konsum gelangen.
  • Informiere dich lokal: in Seuchenzonen können zusätzliche Beschränkungen gelten. Hier findest Du in der Regel Aushänge am Rathaus oder Ähnlichem.

Gemeinschaft, Kommunikation und Achtsamkeit

  • Tausch dich mit anderen Haltern aus, aber keine gemeinschaftliche Nutzung von Geräten oder Material ohne Desinfektion. Manchmal tut ein solcher Austausch in einer so stressigen Zeit gut und man kann sich beispielsweise durch tolle Beschäftigungsideen ergänzen. 
  • Halte Nachbarn im Bilde, besonders wenn Maßnahmen wie Stallpflicht in deiner Region gelten.
  • Und: Nimm dir Zeit, deine Tiere innerlich wahrzunehmen. Ihr Wohlbefinden hängt auch von deiner Haltung ab – Ruhe, Struktur, Freundlichkeit.

🐔 Geflügelgrippe-Checkliste für Hühner & Wachteln

Das waren viele Informationen auf einmal... Und wenn Dir jetzt der Kopf qualmt: Keine Sorge! Wir fassen es noch einmal als kurze Checkliste zusammen:

Vorbereitung – bevor eine Stallpflicht oder Seuchenmeldung kommt


Organisation & Anmeldung

  •  Meine Tiere sind bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt gemeldet.
  •  Ich habe einen aktuellen Bestandseintrag (Anzahl, Art, Alter der Tiere).
  •  Ich kenne die Telefonnummern von Tierarzt, Veterinäramt und Geflügelnotfallstelle.
  •  Impfstatus überprüft (z. B. Newcastle Disease ist Pflichtimpfung).
  •  Eine kleine „Notfall-Mappe“ liegt bereit – mit Dokumenten, Meldescheinen und Kontaktinfos.


Material & Vorräte

  •  Desinfektionsmittel (zugelassen nach Liste des DVG) sind vorhanden.
  •  Zwei Paar Stallstiefel: ein „rein“, ein „raus“.
  •  Schutzkleidung, Einweghandschuhe, Mundschutz, Müllsäcke vorhanden.
  •  Vorrat an Futter, Einstreu, Wasserkanistern für mindestens 2–4 Wochen.
  •  Reservebeleuchtung oder Lüftungsmöglichkeiten für den Stall.
  •  Quarantänebereich vorbereitet (z. B. separater Käfig oder Box für kranke Tiere).


Tägliche Routine – Hygiene & Beobachtung

Stallhygiene

  •  Schuhe wechseln und Hände waschen/desinfizieren vor jedem Betreten.
  •  Keine Besucher ohne Erlaubnis.
  •  Futter und Wasser im Stall, nicht draußen.
  •  Regelmäßige Reinigung: Kot, Federn, alte Einstreu entfernen.
  •  Werkzeuge (Eimer, Schaufeln) nicht außerhalb des Bestands verwenden.


Gesundheitskontrolle

  •  Tiere zweimal täglich beobachten – Verhalten, Appetit, Atmung.
  •  Auffälligkeiten im Stalltagebuch notieren.
  •  Ungewöhnlich viele tote Tiere? → Sofort Veterinäramt informieren.
  •  Eierproduktion im Blick behalten (starker Einbruch kann Hinweis auf Krankheit sein).


🚫 Wenn Stallpflicht verhängt wird

  •  Alle Tiere in den Stall oder eine vollständig abgedeckte Voliere bringen.
  •  Fenster, Netze oder Planen so anbringen, dass keine Wildvögel eindringen.
  •  Frische Luft sichern: Querlüftung ohne Zugluft.
  •  Beleuchtung anpassen (Tageslicht oder Zeitschaltuhr).
  •  Beschäftigung für Tiere: Futter im Stroh verstecken, Sandbad im Stall.
  •  Futter und Wasser täglich frisch – keine Reste im Freien!
  •  Besucherstop: nur du oder festgelegte Pfleger dürfen hinein.
  •  Zugang mit Desinfektionsmatte sichern.


💀 Wenn Tiere krank werden oder sterben

  •  Nicht ohne Handschuhe und Schutzkleidung anfassen.
  •  Sofort Tierarzt oder Veterinäramt anrufen.
  •  Tote Tiere in dichten Plastiksäcken sichern – nicht vergraben oder kompostieren!
  •  Keine anderen Tiere berühren, bis klar ist, was die Ursache ist.
  •  Stall gründlich reinigen und desinfizieren (nach behördlicher Freigabe).
  •  Dokumentation fortführen: Datum, Symptome, Anzahl, Meldung.


Nachbarschaft & Umfeld

  •  Nachbarn über Stallpflicht oder Seuchenfall informieren.
  •  Kein Austausch von Futter, Eiern, Einstreu oder Geräten zwischen Höfen.
  •  Wildvögel fernhalten: Wasserquellen abdecken, Futterreste vermeiden.
  •  Keine toten Wildvögel anfassen – Fundstelle melden (Veterinäramt oder NABU).


❤️ Für das Wohl der Tiere

  •  Ausreichend Licht, Luft und Beschäftigung.
  •  Tägliche Zuwendung und Beobachtung – Stress vermeiden.
  •  Im Notfallplan festgelegt: Wer kümmert sich um die Tiere, wenn ich verhindert bin?
  •  Ruhe bewahren – Panik schadet Mensch und Tier.


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